Hannover (tj). Der Mai ist gekommen und mit dem Wonnemonat ein Verbot für den Gebrauch so genannter „Himmelslaternen“, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme aus festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, damit sie nach oben steigen. So steht es in einer Verordnung, die vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann unterzeichnet worden ist. Verstöße werden nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz mit einer Geldbuße bestraft, die bis zu 5 000 Euro betragen kann. Der Verkauf dieser Heißluftballone aus Reispapier dagegen ist nicht verboten.

Ist eine so genannte „Himmelslaterne“ erst aufgestiegen, kann niemand mehr Richtung und Höhe beeinflussen. Die Heißluftballone können eine Flugstrecke von mehr als fünf Kilometern zurücklegen, sie erreichen eine Flughöhe von bis zu 400 Metern. Nach der Landung besteht Brandgefahr.

Wie groß diese Gefahr ist, beweisen ein Garagenbrand im Herbst 2008 in Braunschweig und ein Dachstuhlbrand am Neujahrstag 2009 in Bad Harzburg.

HANNOVER. Von den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten kleiner unbemannter Luftfahrzeuge (UAS - Unmanned Arial System) wollen künftig auch die niedersächsische Polizei und die Feuerwehren profitieren: Innenminister Uwe Schünemann stellte am Montag in Hannover das ferngesteuerte Drehflüglersystem md4-200 der Firma microdrones vor. Das extrem leichte Mini-Fluggerät, das über vier elektrogetriebene Rotoren verfügt, wird von Polizei und Landesfeuerwehrschule in den kommenden sechs Monaten unter verschiedensten Einsatzbedingungen getestet werden.
Schünemann sagte, mit Hilfe moderner Technik könnte dieses “fliegende Auge” zunehmend eine Schlüsselstellung zur schnellen Informationsgewinnung einnehmen und im polizeilichen Bereich unter anderem zur Luftaufklärung, Einsatzführung, Beweissicherung und Dokumentation an Bedeutung gewinnen. Aber auch im Bereich der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei Großschadenslagen oder Katastrophen, seien Einsätze denkbar. Schünemann: “Taktische, ökonomische und ökologische Gründe sprechen insbesondere dann für die Mini-Drohne, wenn der Einsatz bemannter Luftfahrzeuge nicht erforderlich oder möglich ist.”
Als Beispiele für mögliche Einsatzszenarien nannte der Minister die Vorbereitung von Maßnahmen der Spezialeinheiten der Polizei gegen bewaffnete Straftäter sowie die Verhinderung oder Verringerung der Schadensausweitung für die Bevölkerung bei Gefahrenlagen. Schünemann: “Ein mit Kameras oder Gas- und Sensortechnik ausgestattetes UAS kann den Einsatzkräften hilfreiche Dienste leisten. Es wird so beispielsweise möglich sein, zuverlässigere Warnungen darüber auszusprechen, ob in einer betroffenen Region nur Fenster geschlossen werden sollen oder evakuiert werden muss.” Auch nach größeren Bränden, wenn die Spurensuche der Spezialisten “Schritt für Schritt” erfolge und für das Verfahren dokumentiert werden müsse, sei der Einsatz eines UAS deutlich effizienter.
Sechs Polizeibeamte sind inzwischen in dieses System im Rahmen einer zweitägigen Schulung als so genannte Luftfahrzeugfernführer eingewiesen und zertifiziert worden.

Ergänzende Informationen:
Funktionsweise: Die Rotoren haben im Schwebeflug alle die gleiche Drehzahl. Lageveränderungen durch Veränderung der Drehzahl einzelner Rotoren. Dazu werden die beiden Steuerknüppel der Fernsteuerung betätigt. Eine gewünschte Höhe wird durch eine barometrische Höhenregulierung automatisch beibehalten.
Grundmaß: 912 mm, Nutzlast: 200 Gramm, Abfluggewicht mit Tageslichtkamera: ca. 680 Gramm.
Der Drehflügler hat die Fähigkeit, senkrecht starten und landen zu können. Eine Start- und Landebahn ist daher nicht erforderlich. Er verfügt über ein autonomes Notlandesystem (z.B. bei Empfangsstörungen oder niedriger Akku-Energie).
Im System wird ein Lithium-Polymer-Akku verwendet, der eine Flugzeit von ca. 18 Minuten möglich macht.
Das UAS hat eine Aktionsentfernung von bis zu 500 m und kann bis zu einer Windgeschwindigkeit von 8 m/s (5 Beaufort) fliegen.
Vorhandene Kameras: Tageslichtkamera, Dämmerungskamera. Beide Kameras arbeiten ohne eigene Aufzeichnungseinheit, die Bilder werden zur Bodenstation gesendet und können dort aufgezeichnet werden.
Die Bundesnetzagentur hat eine Genehmigung für eine höhere Sendeleistung im 35 MHz-Frequenzbereich erteilt, so dass eine Störung durch Modellflieger weitestgehend ausgeschlossen ist.
Gesamtpreis: 47.000 Euro (inkl. zwei Kameras)