«(rn) Große Ehre für Willi Aldinger: Der Internationale Feuerwehr-Führungs- und Offiziersverein 50 plus (IFFOV) wählte den Gifhorner Kreisbrandmeister einstimmig zum neuen Vize-Vorsitzenden und verlieh ihm das Bronzene Ehrenabzeichen. Der deutsch-schweizerische Verein traf sich am Samstag zur Versammlung in der Gifhorner Feuerwehrzentrale. »Aldinger bildet jetzt zusammen mit dem Vorsitzenden Peter Krick aus Bingen-Kempten und Geschäftsführer Reinhard Otte aus Wolfsburg das Führungstrio des Vereins. Der Kreisbrandmeister stellte den Gästen aus Deutschland und der Schweiz das Feuerwehrwesen im Landkreis Gifhorn vor: In 105 Ortsfeuerwehren verrichten rund 5000 Aktive ihren Dienst, zehn Prozent davon sind Frauen. „In Führungspositionen sind bisher nur wenig. Aber wir arbeiten daran“, sagte Aldinger. Im Kreisgebiet mit 172.000 Einwohnern gibt es 73 Jugendfeuerwehren mit gut 1400 Mitgliedern. Und die sind im Vergleich weit vorne: „Wir stellen zwölf Jahre in Folge den Deutschen Meister oder den Vizemeister“, so Aldinger. Für ihre Arbeit benötige die Feuerwehr aber mehr: „Auch der Geräte- und Fahrzeugbestand muss stimmen“, so Aldinger. Gifhorns Stadtbrandmeister Alfred-Torsten Sauerbrei sagte, dass die Wehren gut ausgestattet seien. Das ist aber nicht überall der Fall. Dann kommt der IFFOV ins Spiel: Der Verein unterstützt Feuerwehren fachlich und materiell im deutschsprachigen Raum und in Osteuropa.
25.05.2009 / AZ

Hannover (tj). Der Mai ist gekommen und mit dem Wonnemonat ein Verbot für den Gebrauch so genannter „Himmelslaternen“, bei denen die Luft mit einer offenen Flamme aus festen, flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen erwärmt wird, damit sie nach oben steigen. So steht es in einer Verordnung, die vom niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann unterzeichnet worden ist. Verstöße werden nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz mit einer Geldbuße bestraft, die bis zu 5 000 Euro betragen kann. Der Verkauf dieser Heißluftballone aus Reispapier dagegen ist nicht verboten.

Ist eine so genannte „Himmelslaterne“ erst aufgestiegen, kann niemand mehr Richtung und Höhe beeinflussen. Die Heißluftballone können eine Flugstrecke von mehr als fünf Kilometern zurücklegen, sie erreichen eine Flughöhe von bis zu 400 Metern. Nach der Landung besteht Brandgefahr.

Wie groß diese Gefahr ist, beweisen ein Garagenbrand im Herbst 2008 in Braunschweig und ein Dachstuhlbrand am Neujahrstag 2009 in Bad Harzburg.